Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der First Class Golf GmbH & Co. KG, Hangweg 9, D-93138 Lappersdorf
Die GolflandCard ist eine Interessen Gemeinschaft von teilnehmenden Golfclubs, Hotels und weiteren Kooperationspartnern, die von der First Class Golf GmbH & Co KG vollumfänglich organisiert und verwaltet wird. Sprecher der Interessen Gemeinschaft ist Johann Wolf (Golfclub Straubing Stadt und Land e. V.) und Florian Erhardsberger (Golfanlagen Gäuboden und Schloßberg) und Franz Austen. Im Werbebeirat sind: Susanne Wolf, Nicole Weber, Florian Erhardsberger und Franz Austen.
Die First Class Golf GmbH & Co KG ist Herausgeber der GolflandCard, des Gutschein Buch, des Voucher Set und artverwandter Print- und Internetprodukte.
Die GolflandCard sowie die Internetseiten, Gutscheinhefte, Prospekte und artverwandte Printprodukte sowie die Internetseite www.golflandcard.de oder, stellt die First Class Golf GmbH & Co. KG selbst- oder im Auftrag der Interessen Gemeinschaft und auf eigene Rechnung her. Die Organisation und der Vertrieb bzw. der Verkauf bleibt ausschließlich bei der First Class Golf GmbH & Co KG.
Die Urheberrechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe in jeder Form, einschließlich einer Verwertung in elektronischen Medien, der reprografischen Vervielfältigung einer digitalen Verbreitung und der Aufnahme in Datenbanken, ausdrücklich vorbehalten. Der Text und die Kapitel von Broschüren, Katalogen oder Prospekten sowie die Veröffentlichungen im Internet wieder spiegeln ausschließlich die Meinung des Autors. Das Werk darf auch teilweise nur mit Genehmigung des Autors wiedergegeben werden.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der AGB mit Ausnahme von den nachfolgenden Punkten:
Die teilnehmenden Golfclubs und Golfanlagen Betreibergesellschaften gewähren dem Inhaber einer GolflandCard 50% Ermäßigung auf die aktuellen 18-Loch Greenfee-Preise und bieten nach eigenem Ermessen weitere Preisvorteile auf Voucher Basis in der Print- und Internet-Präsentationen von der First Class Golf GmbH & Co KG an. Mit der Annahme oder dem Kauf der GolflandCard ist der Inhaber dieser Vorteilskarte damit einverstanden, dass ihm monatlich oder zu einem aktuellen Ereignis ein Newsletter, entweder vom Golfclub oder von der First Class Golf GmbH & Co. KG zugestellt werden darf.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Spielrecht mit der GolflandCard nicht erzwungen werden kann. Dies trifft besonders bei Clubveranstaltungen, Turnieren, Platzarbeiten oder bei Unstimmigkeiten zwischen Golfclubs oder Golfanlage Betreibern zu, die Mitglied bei der Interessengemeinschaft GolflandCard sind.
Gültigkeit der Golfland-Card
Es kommen im Laufe einer Spielsaison immer Golfclubs dazu, die sich der Interessengemeinschaft GolflandCard anschließen und dem Inhaber einer Golfland Card 50% Greenfee Rabatt gewähren. Es steigen auch Golfclubs wieder von dieser Interessengemeinschaft aus, die dem Inhaber der Golfland Card diesen 50-prozentigen Greenfee Rabatt nicht mehr gewähren. Den aktuellen Stand erfahren Sie tagesaktuell im Internet unter: www.golflandcard.de/Golfclubs
Für nichtgewährte Greenfee Ermäßigungen bei ausgetretenen Golfclubs übernehmen wir keine Haftung.
Es werden von den Golfanlagen der Interessengemeinschaft keine Greenfee Ermäßigungen oder Rabatte auf bereits reduzierte Greenfees gegeben, wie z. B. Ermäßigungen oder Rabatte auf Wintergreenfee, Gutscheine usw.
Das Konzept
Das Konzept für die Interessengemeinschaft GolflandCard wurde von der First Class Golf GmbH & Co erstellt. Die Text- und Logorechte befinden sich bei der First Class Golf GmbH & Co KG.
Voucher
Die im Voucher-Book, Katalog oder auf den Prospekten und Foldern oder auf der Internetseite angebotenen Voucher sind freibleibende Angebote der einzelnen Golfclubs, Golfanlagen, Hotels und Partnerbetriebe der Interessengemeinschaft der GolflandCard, für die die First Class Golf GmbH & Co KG keinerlei Haftung oder Gewähr übernimmt.
Gewinnspiele
Hinweis zur DSVGO (Datenschutz Grundverordnung). Post- oder E-mail Adressen, die von Teilnehmern der Gewinnspiele per Mail, Schrift- oder in Printform abgegeben werden, dürfen an die teilnehmenden Golfclubs, Hotels und Sponsoren weitergegeben werden. Die Teilnehmer von Gewinnspielen stimmen damit zu, dass die Golfclubs, Hotels und Sponsoren, die Sachpreise als Gewinn gesponsert haben, auch Newsletter an die Teilnehmer der Gewinnspiele verschicken dürfen. Ebenso darf die First Class Golf GmbH & Co KG für die Interessengemeinschaft Golfland Donau & Partner eigene Newsletter und/oder Mitteilungen an die Teilnehmer der Gewinnspiele versenden.
Einschränkungen
Einschränkungen, Spielbeschränkungen oder auch Spielrechtverweigerungen dieser Bestimmungen können jederzeit von einem Golfclub oder einer Betreibergesellschaft gemacht werden. Aktionsangebote z. B. auf Voucherbasis, die mehr als 50% Greenfee Ermäßigung bieten, gelten in der Regel nur von Montag bis Donnerstag. Diese sind nicht mit bestehenden Sonderangeboten verrechenbar. Ein Spielrecht kann von keinem Inhaber einer GolflandCard erzwungen werden. Die GolflandCard mit dem Voucher Book kann bei jedem der teilnehmenden Golfclubs und Golfanlagen Betreibergesellschaften und der teilnehmenden Hotels oder im Internet gekauft werden. Die GolflandCard ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Die First Class Golf GmbH & Co. KG vertreibt diese Vorteilskarte ohne Gewähr und Haftung beim Golfspielen oder bei den geldwerten Vorteilen, die diese Vorteils Karte bietet. Mit dem Einsatz der GolflandCard erkennt der Inhaber die AGB der First Class Golf GmbH & Co. KG und damit der Interessengemeinschaft GolflandCard vollumfänglich an. Diese finden Sie im Internet unter https://www.first-class-golf.com/agb oder www.golflandcard/agb
GolflandCard Beirat
Der GolflandCard Beirat besteht aus bis zu fünf Mitgliedern, deren Tätigkeit ausschließlich beratend und nicht bestimmend ist.
Kündigung
Die Mitgliedschaft ist jährlich, bis zum 25. September ohne Angabe von Gründen zum 31. Dezember eines Kalenderjahres schriftlich kündbar. Wird eine Kündigung bis zu diesem Datum nicht ausgesprochen, dann verlängert sich die Vereinbarung um ein weiteres Kalenderjahr. Im Falle einer Kündigung durch den Golfclub oder der Betreibergesellschaft, gelten die 50% Greenfee Ermäßigung, die der Golfclub oder die Betreibergesellschaft den Spielern mit einer "Golfland Donau VIP Member Card" gewährt, noch bis zum 31. Dezember des Kündigungsjahres.
Scheidet ein Golfclub oder eine Betreibergesellschaft durch Kündigung aus der Interessengemeinschaft aus und möchte erneut wieder eintreten, dann berät der Golflandcard Beirat über den erneuten Beitritt.
Teilnahmebedingungen für Golfer
Die Voucher und der Rabatt gelten ausschließlich für 18-Loch Spielrunden.
Die Voucher können nur von Golfern mit einer Spieberechtigung (Platzreife oder gefordertem HCP nach dem World Handicap System) eingelöst werden.
Die 50% Greenfee Ermäßigung gilt für jede Einzelperson.
Ein Spielrecht kann nicht erzwungen werden.
Die Voucher gelten nicht bei Sonderveranstaltungen, Turnieren oder an Tagen, die im Vocherbook oder im Internet (unter www.golflandcard.de) gekennzeichnet sind, wie. z. B. nur gültig von Montag bis Freitag usw.
Eine Startzeit muß entweder auf der Internetseite der Golfanlage im Internet, telefonisch oder per Mail rechtzeitig reserviert werden.reserviert werden.
Das kombinieren mit anderen Rabatten ist nicht möglich.
Alle Partner der Interessengemeinschaft GolflandCard sind bestrebt, die Voucher zu den von ihnen vorgegebenen Bedingungen einzulösen. Die First Class Golf GmbH & Co KG übernimmt jedoch keine Haftung, wenn Golf Voucher nicht eingelöst werden. Ein Grund dafür kann ein Besitzerwechsel, eine witterungsbedingte Platzsperre oder auch eine Insolvenz sein. Es haftet ausschließlich der Golfclub oder Betreiber der Golfanlage für Meinungsunterschiede und Schadenersatzansprüche. Der Herausgeber der GolflandCard übernimmt daher auch keine Haftung für die Vollständigkeit einer veröffentlichten Anzeige im Print oder medialen Bereich der GolflandCard Produkte.
Bitte beachten Sie Sie eventuelle Handicap Beschränkungen auf einem Golfplatz. Informationen darüber finden Sie auf der Internetseite der Golfanlagen und Plätze.
Der Nutzer einer VIP Member Card oder dem Voucher Book gibt hiermit die Einwilligung, dass wir ihn per Mail oder Newsletter kontaktieren dürfen. Dieses Recht kann jederzeit widerrufen werden.
Die First Class Golf GmbH & Co KG gibt sich als Herausgeber der GolflandCard die größte Mühe für die Richtigkeit bei der Umsetzung der Anzeigen. Er haftet aber nicht bei Satz oder Druckfehlern bei Print- oder elektronischen Medien.
Änderungen und Ergänzungen werden im Internet veröffentlicht.
Lappersdorf, den 19.04.2022
1. Änderung: Lappersdorf, den 23.09.2025