Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der First Class Golf GmbH & Co. KG, Hangweg 9, D-93138 Lappersdorf
Golfland Donau & Partner ist eine Interessen Gemeinschaft von teilnehmenden Golfclubs, Hotels und weiteren Kooperationspartnern, die von der First Class Golf GmbH & Co KG vollumfänglich verwaltet wird. Sprecher der Interessen Gemeinschaft ist Johann Wolf (Golfclub Straubing Stadt und Land e. V.) und Florian Erhardsberger (Golfanlagen Gäuboden und Schloßberg) und Franz Austen. Die First Class Golf GmbH & Co KG vertritt vollumfänglich die Interessen der Interessen Gemeinschaft Golfland Donau & Partner.
Die First ClassGolf GmbH & Co KG ist Herausgeber des Voucher Book, des Voucher Set und der VIP Member CARD.
Die VIP Member Card Golfland Donau & Partner sowie die Internetseiten, Gutscheinhefte, Prospekte und artverwandte Printprodukte sowie die Internetseite www.golfland-donau.de stellt die First Class Golf GmbH & Co. KG selbst- oder im Auftrag der Interessen Gemeinschaft und auf eigene Rechnung her. Der Vertrieb bleibt im Interessen Gebiet der First Class Golf GmbH & Co KG
Die Urheberrechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe in jeder Form, einschließlich einer Verwertung in elektronischen Medien, der reprografischen Vervielfältigung einer digitalen Verbreitung und der Aufnahme in Datenbanken, ausdrücklich vorbehalten. Der Text und die Kapitelvon Broschüren, Katalogen oder Prospekten sowie die Veröffentlichungen im Internet wiederspiegeln ausschließlich die Meinung des Autors. Das Werk darf auch teilweise nur mit Genehmigung des Aotors wiedergegeben werden.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der AGB mit Ausnahme von den nachfolgenden Punkten:
Die teilnehmenden Golfclubs und Golfanlagen Betreibergesellschaften gewähren dem Inhaber einer VIP Member Card 50% Ermäßigung auf die aktuellen 18-Loch Greenfee-Preise und bieten nach eigenem Ermessen weitere Preisvorteile auf Voucherbasis in der Print- und Internetpräsentationen von der First Class Golf GmbH & Co KG an. Mit der Annahme oder dem Kauf der VIP Member Card Golfland von Donau & Partner ist der Inhaber dieser Vorteilskarte damit einverstanden, dass ihm monatlich oder zu einem aktuellen Ereignis ein Newsletter, entweder vom Golfclub oder von der First Class Golf GmbH & Co. KG zugestellt werden darf.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Spielrecht mit der VIP Member Card von Golfland Donau & Partner nicht erzwungen werden kann. Dies trifft besonders bei Clubveranstaltungen, Turnieren, Platzarbeiten oder bei Unstimmigkeiten zwischen Golfclubs oder Golfanlagebetreibern zu, die Mitglied bei der Interessengemeinschaft Golfland Donau & Partner sind.
Es werden von den Golfanlagen der Interessengemeinschaft keine Greenfee Ermäßigungen oder Rabatte auf bereits reduzierte Greenfees gegeben, wie z. B. Ermäßigungen oder Rabatte auf Wintergreenfee, Gutscheine usw.
Das Konzept
Das Konzept für die Interessengemeinschaft Golfland Donau & Partner wurde von der First Class Golf GmbH & Co erstellt. Die Text- und Logorechte befinden sich bei der First Class Golf GmbH & Co KG.
Voucher
Die im Voucherbook, Katalog oder auf den Prospekten und Foldern oder auf der Internetseite angebotenen Voucher sind freibleibende Angebote der einzelnen Golfclubs, Golfanlagen, Hotels und Partnerbetriebe der Interessensgemeinschaft Golfland Donau & Partner, für die die First Class Golf GmbH & Co KG keinerlei Haftung oder Gewähr übernimmt.
Einschränkungen
Einschränkungen, Spielbeschränkungen oder auch Spielrechtverweigerungen dieser Bestimmungen können jederzeit von einem Golfclub oder einer Betreibergesellschaft gemacht werden. Aktionsangebote z. B. auf Voucherbasis, die mehr als 50% Greenfee Ermäßigung bieten, gelten in der Regel nur von Montag bis Donnerstag und nicht Samsragen, Sonntagen und an Feiertagen. Diese sind nicht mit bestehenden Sonderangeboten verrechenbar. Ein Spielrecht kann von keinem Inhaber einer VIP Member Card erzwungen werden. Die VIP Member Card mit dem Voucher Book kann bei jedem der teilnehmenden Golfclubs und Golfanlagen Betreibergesellschaften und der teilnehmenden Hotels oder im Internet zum UVP von 29,90 Euro gekauft werden. Die VIP Member Card ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Die First Class Golf GmbH & Co. KG vertreibt diese Vorteilskarte ohne Gewähr und Haftung beim Golfspielen oder bei den geldwerten Vorteilen, die diese Vorteils Karte bietet. Mit dem Einsatz der VIP Member Card erkennt der Inhaber die AGB der First Class Golf GmbH & Co. KG und damit der Interessengemeinschaft Golfland Donau & Partner vollumfänglich an. Diese finden Sie im Internet unter https://www.first-class-golf.com/agb
Kündigung
Die Mitgliedschaft ist jährlich, bis zum 25. September ohne Angabe von Gründen zum 31. Dezember eines Kalenderjahres schriftlich kündbar. Wird eine Kündigung bis zu diesem Datum nicht ausgesprochen, dann verlängert sich die Vereinbarung um ein weiteres Kalenderjahr. Im Falle einer Kündigung durch den Golfclub oder die Betreibergesellschaft, gelten die 50% Greenfee Ermäßigung, die der Golfclub oder die Betreibergesellschaft den Spielern mit einer "Golfland Donau VIP Member Card" gewährt, noch bis zum 31. Dezember des Kündigungsjahres.
Teilnahmebedingungen für Golfer
Die Voucher und der Rabatt gelten ausschließlich für 18-Loch Spielrunden.
Die Voucher können nur von Golfern mit einer Spieberechtigung (Platzreife oder gefordertem HCP nach dem World Handicap System) eingelöst werden.
Die 50% Greenfee Ermäßigung gilt für jede Einzelperson.
Ein Spielrecht kann nicht erzwungen werden.
Die Voucher gelten nicht bei Sonderveranstaltungen, Turnieren oder an Tagen, die im Vocherbook oder im Internet (unter www.golfland-donau.de) gekennzeichnet sind, wie. z. B. nur gültig von Montag bis Freitag usw.
Eine Startzeit muß entweder auf der Internetseite der Golfanlage im Internet, telefonisch oder per Mail rechtzeitig reserviert werden.reserviert werden.
Das kombinieren mit anderen Rabatten ist nicht möglich.
Alle Partner der Interessengemeinschaft Golfland Donau & Partner sind bestrebt, die Voucher zu den von ihnen vorgegebenen Bedingungen einzulösen. Die First Class Golf GmbH & Co KG übernimmt jedoch keine Haftung, wenn Golf Voucher nicht eingelöst werden. Ein Grund dafür kann ein Besitzerwechsel, eine witterungsbedingte Platzsperre oder auch eine Insolvenz sein. Es haftet ausschließlich der Betreiber der Golfanlage für Meinungsunterschiede und Schadenersatzansprüche. Der Herausgeber übernimmt daher auch keine Haftung für die Vollständigkeit einer veröffentlichten Anzeige im Print oder medialen Bereich der Golfland Donau & Partner Produkte.
Bitte beachten Sie Sie eventuelle Handicap Beschränkungen auf einem Golfplatz. Informationen darüber finden Sie auf der Internetseite der Golfanlagen und Plätze.
Der Nutzer einer VIP Member Card oder dem Voucher Book gibt hiermit die Einwilligung, dass wir ihn per Mail oder Newsletter kontaktieren dürfen. Dieses Recht kann jederzeit widerrufen werden.
Die First Class Golf GmbH & Co KG gibt sich als Herausgeber die größte Mühe für die Richtigkeit bei der Umsetzung der Anzeigen. Er haftet aber nicht bei Satz oder Druckfehlern.
Über Änderungen und Ergänzungen werden Sie per Newsletter informiert.
Lappersdorf, den 19.04.2022